Führerscheinklassen

Führerscheinklasse B/BF17

Umfasst alle Kraftfahrzeuge - ausge­nommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Mindestalter: 18 Jahre oder mit 17 Jahren (BF17 begleiteten Fahren)
Führerscheinklasse B/BF17

Führerscheinklasse B78/B197

B78 ist eine reine Automatikausbildung. Es dürfen nur Automatikwagen gefahren werden. B197 beinhaltet 10 Stunden Schaltwagen, eine Testfahrt von 15 Min. Rest der Ausbildung und Prüfung auf Automatik. Nach der Prüfung dürfen Schalt- und Automatikwagen gefahren werden.
Mindestalter: 18 Jahre oder mit 17 Jahren (BF17 begleiteten Fahren)
Führerscheinklasse B78/B197

Führerscheinklasse BE

Darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg mit einem Anhänger oder Sattelanhänger geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre oder mit 17 Jahren (BF17 begleiteten Fahren)
Führerscheinklasse BE

Mofa-Ausbildung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 25 km/h. Jugendliche dürfen im Alter von 15 Jahren ihren Mofa-Prüfbescheinigung erwerben. Der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich, diese teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil auf.
Mofa-Ausbildung

Führerscheinklasse AM

Das Mindestalter für den Führerschein für leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm beträgt 15 Jahre.
Führerscheinklasse AM

Führerscheinklasse A

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst.
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A.
Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse A1

Berechtigt seinen Inhaber zum Lenken von Motorrädern mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS. Auch das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht spielt eine Rolle: Es darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen.
Mindestalter: 15 Jahre
Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A2

Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 fahren.
Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland. Vorbesitz einer Fahrerlaubnis von min. 5 Jahren der Klasse B und einem Mindestalter von 25 Jahren. Theorieunterricht 4x90 min und min. 10 Fahrstunden a 45 Minuten.
Führerscheinklasse B196